St.-Ursula-Gymnasium
Hausordnung
I. ALLGEMEINE REGELN
Wir achten einander und setzen uns füreinander ein.
Wir unterlassen alles, was uns selbst oder andere gefährden könnte.
Wir respektieren das Eigentum anderer, auch das öffentliche Eigentum wie z. B. Schuleinrichtung, Bücher und Ausstellungsstücke.
Wir achten auf einen höflichen Umgangston und grüßen.
Wir schützen unsere Umwelt – auch in der Schule.
II. AUFENTHALT IM SCHULGEBÄUDE
1. Morgens steht ab 7:45 Uhr eine Aufsicht im Schulgebäude zur Verfügung.
2. Fachräume und die Sporthalle dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
3. Lautes Schreien oder Herumtoben auf den Gängen und in den Klassenzimmern ist zu unterlassen.
4. Bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe ist das Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsende nicht zulässig.
5. Die Verwaltung kann nur während der dort angeschriebenen Öffnungszeiten betreten werden.
6. Der Aufzug darf nur mit Berechtigungsschein aus der Verwaltung benutzt werden.
III. SCHULLEBEN
1. Unterricht und schulische Veranstaltungen
1.1 Die Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen und Projekten ist Pflicht.
1.2 Bei Krankheit müssen die Erziehungsberechtigten die Schule vor 8:00 Uhr verständigen (Details siehe Anhang „Krankmeldung“). Es gelten die an der jeweiligen Schule getroffenen Regelungen.
Anträge auf Befreiungen bzw. Beurlaubungen sind spätestens drei Schultage vorher über das Eltern-Portal (GY) einzureichen.
1.3 Pünktliches Erscheinen zum Unterricht wird erwartet.
1.4 Während des Unterrichts sind Essen und Trinken nur mit Einverständnis der jeweiligen Lehrkraft erlaubt.
1.5 Sollte eine Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen sein, so verständigt eine Klassensprecherin / ein Klassensprecher das Sekretariat.
2. Ordnung und Sauberkeit
2.1 Die vorgegebene Sitzordnung wird eingehalten.
2.2 Wände und Türen dürfen nicht beklebt werden. Das Klassenzimmer wird nur nach Rücksprache mit der Schulleitung geschmückt.
2.3 Jede Schülerin / jeder Schüler ist für Ordnung und Sauberkeit an ihrem/seinem Platz, Fach und im Klassenzimmer und in der Schule mitverantwortlich.
2.6 Fensterbänke und Heizkörper sind keine Sitzgelegenheiten.
2.7 Heizungsenergie, Strom und Wasser sind sparsam zu verwenden. Nach Unterrichtsende werden im Klassenzimmer / im Fachraum die Beleuchtung und die elektrische Medienanlage ausgeschaltet, die Fenster geschlossen und Vorhänge zurückgezogen.
2.8 Die Stühle sind täglich am Ende des Unterrichts hochzustellen.
2.9 Auf dem gesamten Schulgelände besteht grundsätzlich Handyverbot. Alle digitalen Speichermedien, die nicht unmittelbar zu Unterrichtszwecken verwendet werden, müssen ausgeschaltet sein. Lehrkräfte können Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann das Handy oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden (BayEUG Art. 56 Abs. 5). Eingeschaltete Handys oder Smartwatches gelten bei Leistungsnachweisen als Unterschleif. Die Verwendung von e-book-Readern ist als Buchersatz in der unterrichtsfreien Zeit zulässig.
3. Pausenregelung
3.1 Als Pausengelände gelten neben dem Schulgebäude und der Mensa ausschließlich der Schlosshof und die Aula.
3.2 Die Klassenzimmer (außer 10.-13. Klasse) und Fachräume werden während der Pause und nach dem Unterrichtsende zugesperrt. Für die auf den Bus wartenden Schülerinnen und Schüler steht der Innenhof bzw. der Aufenthaltsraum S03 zur Verfügung.
3.3 Alle Klassen übernehmen im wöchentlichen Wechsel den Pausendienst und räumen auf.
3.4 Während der großen Pause ist der markierte Bereich im Schlosshof vor der Aula für Ballspiele reserviert.
4. Gesundheit und Sicherheit
4.1 Der Genuss von Rauchwaren, Verdampfern und nikotinhaltigen Produkten jeder Art sowie das Konsumieren von alkoholischen Getränken ist in der gesamten Schulanlage grundsätzlich untersagt.
Es gilt das Jugend- und Gesundheitsschutzgesetz.
4.2 An der Bushaltestelle ist rücksichtsvolles Verhalten erforderlich. Den Aufsicht führenden Lehrkräften ist Folge zu leisten.
4.3 Das Werfen von Schneebällen ist verboten.
4.4 Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung von Elektrogeräten (Wasserkocher, Kaffeemaschine u.ä.) und Kerzen in den Klassenzimmern und Aufenthaltsräumen grundsätzlich nicht gestattet.
Anhang
Krankmeldung
Bei Krankheit müssen die Erziehungsberechtigten die Schule vor 08:00 Uhr mit Meldung im Elternportal oder per Telefon 08042/974810 verständigen. Eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten muss innerhalb von zwei Tagen nachgereicht werden (§20 BaySchO). Diese schriftliche Mitteilung entfällt bei Meldung per Mail (volljährige Schülerinnen) oder Eltern-Portal des GY.
Bei Erkrankungen während der Unterrichtszeit muss der Befreiungsantrag von der Schulleitung unterschrieben werden.
Schülerinnen oder Schüler, die nicht abgeholt werden können, halten sich im Krankenzimmer auf. Die Eltern erhalten davon Kenntnis.
Beurlaubungen zum vorzeitigen Antritt einer Ferienreise während der Schulzeit sind grundsätzlich nicht möglich.
Handys und Tablets
Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist lt. BayEUG Art. 56 (5) in bayrischen Schulen nicht zulässig. D.h. neben sämtlichen Smartphone-Anwendungen (z.B. Telefonieren, alle anderen Kommunikationsmöglichkeiten, z.B. Messengerfunktion „WhatsApp“) hat auch das Musikhören mittels digitaler Geräte zu unterbleiben.
Während des Unterrichts sind Audio-, Foto und Videoaufnahmen aus Datenschutzgründen grundsätzlich untersagt.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann das digitale Gerät (z.B. Smartphone) einbehalten werden. Die Schülerin / Der Schüler kann es nach Unterrichtsschluss in der Verwaltung wieder abholen. Die Eltern werden über den Verstoß informiert. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen (z.B. unbefugtem Anfertigen von Fotos oder Filmen im Unterricht) kann das Gerät über einen längeren Zeitraum einbehalten werden, bzw. kann verlangt werden, dass es nur von den Eltern abgeholt werden darf.
Das „Handy-Verbot“ bezieht sich auf das Schulgelände, d.h. es gilt auch in Freistunden, bei frühzeitigem Unterrichtsende und in der Mensa.
Sauberkeit
Am Ende des Schultages wird aufgestuhlt. Bei Bedarf (d. h. wenn Papierschnipsel oder sonstiger Müll auf dem Boden liegen) wird das Zimmer vom Ordnungsdienst grob durchgefegt. Diese Arbeit wird unnötig, wenn sich jeder an die Regeln hält, seinen Müll selbst entsorgt bzw. Müll vermeidet.